Ja โ insbesondere fรผrย Amtstrรคgerย (z. B. Richter:innen, Staatsanwรคlt:innen, Mitarbeiter:innen in Behรถrden) gelten strenge Vorgaben. Die strafbareย Vorteilsannahmeย ist in ยง 331 StGB geregelt. Vereinfacht gesagt: Geschenke oder andere Vorteile kรถnnen problematisch werden, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass eine Entscheidung im Amt beeinflusst werden soll.
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Unsere Geschenkideen richten sich in erster Linie anย private Anlรคsseย (z. B. Examen, Kanzleigrรผndung, Dankeschรถn unter Kolleg:innen) und ersetzenย keine Rechtsberatung. Im Zweifel solltest du die geltenden Regeln deiner Behรถrde oder Kanzlei beachten.